Schläpfer Treuhand
Seit 1976 im Dienste unserer Kunden!

Treuhand


Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

Finanzbuchhaltung

Viele Unternehmen fangen klein an und wachsen aufgrund guter Ideen und harter Arbeit. Am Anfang steht oft die Frage, wer sich um die Buchhaltung kümmert, denn wer gute Ideen hat, sollte sich darauf konzentrieren. Wir kümmern uns um die Zahlen. Unser Knowhow ermöglicht es uns, Ihnen unterschiedliche Dienstleistungen je nach Unternehmensgrösse und -bedarf anzubieten.

Arbeitsrecht und Lohnwesen

Monatliche Lohnverarbeitung, Erstellung Jahresendabrechnungen, Lohnstruktur BFS, ELM Übermittlung

Das Arbeitnehmerrecht wird immer komplizierter. Auch das Recht der Arbeitnehmer auf eine monatlich korrekt erstellte Abrechnung bereitet immer mehr Mühe. Gerne nehmen wir Ihnen diese Belastungen von Ihren Schultern.

Steuerberatung und Steuererklärung

Korrekt und termingerecht
Steuererklärungen sind termingebunden und müssen in jeder Hinsicht korrekt sein. Und genau darum kümmern wir uns: Ob Einkommensteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer bei Privatpersonen oder Umsatzsteuer, Ertrags- und Kapitalsteuern bei Unternehmen. Wir werden Sie kompetent beraten und sorgen dafür, dass die Erklärung termingerecht eingereicht wird.
Wir beraten ausschliesslich nach schweizerischem Recht.

Unternehmungsberatung

Herr Schläpfer beratet Sie gerne in einem persönlichen Gespräch in vielen Belangen rund um die Unternehmung.



Immobilien und Verwaltung
Stockwerkeigentum

  • Führen der Buchhaltung mittels Immobilien-Software RIMO R4, Erstellung der jährlichen Jahresrechnung / Verwaltungsbericht / Budgetierung
  • Quartalsweise Budget-Rechnung erstellen an STWE, Organisation der Handwerker, Einberufung und Führung der Hauptversammlung, Erledigung Beschlüsse, Ansprechsperson für Stockwerkeigentümer bei Fragen zur Gemeinschaft

Mietliegenschaft

  • Führen der Verwaltungsrechnung auf RIMO R4, Zeigen der Wohnungen, Wiedervermietung, Renovation der Wohnungen
  • Erstellung der Mietverträge sowie der Heiz- und Nebenkostenabrechnung